Aufsichtsrat genehmigt vom Vorstand festgelegte Bedingungen und Bezugsrechtsauschluss
Ebreichsdorf (pta/02.08.2023/11:06 UTC+2)
Die außerordentliche Hauptversammlung der Kostad AG (die „Gesellschaft“) vom 14. September 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für fünf Jahre nach Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu EUR 8.500.000,– durch Ausgabe von bis zu 8,500.000 Stück neue, auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde auch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 171 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Die entsprechende Ermächtigung und die damit verbundene Satzungsänderung wurde am 21.10.2021 in das Firmenbuch eingetragen.
Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 17.000.000,00 um bis zu EUR 7.890.000 auf bis zu EUR 24.890.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.890.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,345 (Euro eins Komma 345 Cent) je Aktie, mit Stimmrecht und mit Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2023 (beginnend mit 1. Januar 2023), zu erhöhen. Der anteilige Wert der Aktien am Grundkapital beträgt EUR 1,– (Ausgabebetrag), sodass der verbleibende Bezugspreis in Höhe von EUR 0,345 als Agio zu entrichten ist.
Der Vorstand hat beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG erstellt und auf der Webseite der Gesellschaft ab dem 14.07.2023 zugänglich gemacht. Die Hinweisbekanntmachung in Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG wurde auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 18. Juli 2023 veröffentlicht.
Nach Ende der Auflagefrist gem. § 171 Abs 1 AktG hat der Vorstand um die Zustimmung des Aufsichtsrates ersucht. Der Aufsichtsrat hat am 02.08.2023 den Beschluss des Vorstandes vom 14.07.2023, mit dem die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021, die Kapitalerhöhung, die Ausgabebedingungen sowie der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschlossen wurde, genehmigt.
Der Vorstand wird zeitnah die Kapitalerhöhung durchführen und dabei im Wege der prospektfreien Privatplatzierung vorgehen. Der Vorstand hat festgelegt, nur solche Zeichnungen anzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine prospektfreie Privatplatzierung erfüllen.
(Ende)
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